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Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gemeinsam mit weiteren Beiträgen zur Basisversorgung gestaffelt von 2005 an als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Im Jahre 2005 sind davon 60 % steuerlich ansetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 %-Punkte auf 100 % (im Jahr 2010 also 70 %). Der maximal anzusetzende Betrag liegt bei 20.000 Euro (bei Verheirateten gemeinsam veranlagten 40.000 Euro).

Beispiel: Bei 4.000 Euro Beitrag zur Rürup-Rente

 

SteuerjahrSteuerlich ansetzbarer ProzentsatzBeitragSteuerlich ansetzbarer Betrag
200560 %4.000 EUR2.400 EUR
200662 %4.000 EUR2.480 EUR
200764 %4.000 EUR2.560 EUR
200866 %4.000 EUR2.640 EUR
200968 %4.000 EUR2.720 EUR
201070 %4.000 EUR

2.800 EUR

...   
2025100 %4.000 EUR4.000 EUR

 

 

Steuerjahr200520062007200820092010201120122013
 60 %62 %64 %66 %68 %70 %72 %74 %76 %
Steuerjahr201420152016201720182019202020212022
 78 %80 %82 %84 %86 %88 %90 %92 %94 %
Steuerjahr202320242025      
 96 %98 %100%      

 

 

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Carlo Lombardi gebundener Versicherungsvermittler der AXA Versicherung AG (§ 34d Abs. 4 GewO) | carlo.lombardi@axa.de