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Die folgenden vier Rechenbeispiele (Rundungsdifferenzen möglich) verdeutlichen, wie sich diese Regelungen für unterschiedliche Kundengruppen mit unterschiedlich hohem Einkommen auswirken.

Arbeitnehmer, Single,

Einkommen 30.000 EUR

  2005
2025
Höchstbetrag   20.000 EUR*
20.000 EUR*
AN-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung     2.925 EUR   2.925 EUR
AG-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung +   2.925 EUR   2.925 EUR
Beitrag Leibrente +   1.000 EUR   1.000 EUR
Summe =   6.850 EUR   6.850 EUR
X 60% / 100%² =   4.110 EUR   6.850 EUR
Steuerfreier AG-Anteil -   2.925 EUR   2.925 EUR
Abzugsfähiger Betrag =   1.185 EUR   3.925 EUR
Steuerersparnis³
       356 EUR   1.178 EUR

 

Selbstständiger, Single,

Einkommen 65.000 EUR

  2005 2025
Höchstbetrag   20.000 EUR* 20.000 EUR*
Anteil gesetzl. Rentenversicherung (Regelbeitrag)     5.651 EUR   5.651 EUR
Beitrag Leibrente +   3.600 EUR   3.600 EUR
Summe =   9.251 EUR   9.251 EUR
X 60% / 100%² =   5.551 EUR   9.251 EUR
Abzugsfähiger Betrag =   5.551 EUR   9.251 EUR
Steuerersparnis³     1.665 EUR   2.775 EUR

 

Arbeitnehmer, verheiratet, Alleinverdiener,

Einkommen 35.000 EUR

  2005 2025
Höchstbetrag   40.000 EUR 40.000 EUR
AN-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung     3.413 EUR   3.413 EUR
AG-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung +   3.413 EUR   3.413 EUR
Beitrag Leibrente +   1.200 EUR   1.200 EUR
Summe =   8.026 EUR   8.026 EUR
X 60% / 100%² =   4.815 EUR   8.026 EUR
Steuerfreier AG-Anteil -   3.413 EUR   3.413 EUR
Abzugsfähiger Betrag =   1.403 EUR   4.613 EUR
Steuerersparnis³        421 EUR   1.384 EUR

 

 

     

Arbeitnehmer,  verheiratet, beide berufstätig,

Mann: Einkommen 35.000 EUR

Frau: Einkommen  30.000 EUR

  2005 2025
Höchstbetrag   40.000 EUR 40.000 EUR
AN-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung     3.413 EUR   3.413 EUR
AG-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung +   3.413 EUR   3.413 EUR
AN-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung +   2.925 EUR   2.925 EUR
AG-Anteil zur gesetzl. Rentenversicherung +   2.925 EUR   2.925 EUR
Beitrag Leibrente Mann +   1.200 EUR   1.200 EUR
Beitrag Leibrente Frau +   1.000 EUR   1.000 EUR
Summe = 14.876 EUR 14.876 EUR
X 60% / 100%² =   8.925 EUR 14.876 EUR
Steuerfreier AG-Anteil -   6.338 EUR   6.338 EUR
Abzugsfähiger Betrag =   2.588 EUR   8.538 EUR
Steuerersparnis³        776 EUR   2.561 EUR

 

 

Weitere Abzugsmöglichkeiten

Der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen schmälert nicht den Sonderausgabenabzug für die Riester Rente. Das heißt, Steuerpflichtige können sowohl die steuerliche Förderung für die private Altersversorgung beanspruchen als auch ihre Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzen.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie insbesondere zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, sind ebenfalls steuerlich abziehbar. Hier sind unterschiedliche Höchstbeträge von 2.400 EUR für Selbstständige und 1.500 EUR für Arbeitnehmer zu beachten.

 

*Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag. Innerhalb eines Übergangszeitraumes bis zum Jahr 2019 wird bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung zusätzlich eine so genannte Günstigerprüfung durchgeführt.

²Seit 2005 in Höhe von 60%, bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte steigend.

³Bei einem unterstellten Steuersatz von 30%.

 

 

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Carlo Lombardi gebundener Versicherungsvermittler der AXA Versicherung AG (§ 34d Abs. 4 GewO) | carlo.lombardi@axa.de