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Die Rürup-Rente bietet Selbständigen die Möglichkeit eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen. Die Förderung mit dem neuen Sonderausgaben-Höchstbetrag liegt bei 20.000,-€ pro Person und Jahr.

Angestellte sparen mit der Rürup-Rente zusätzliches Vermögen für die Altersvorsorge an und nutzen ebenfalls die steuerliche Förderung mit dem neuen Sonderausgaben-Höchstbetrag, der bei 20.000,- € pro Person und Jahr liegt.


Da die Auszahlung der Rürup-Rente erst im Rentenalter und dann als Rente erfolgt, handelt es sich bei dem angesparten Geld laut Sozialgesetzbuch nicht um „verwertbares Vermögen“. Daher kann es in der Ansparphase nicht gepfändet werden. Wurde der Vertrag vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Leistungen) abgeschlossen, dann ist er nicht auf diese Leistungen anrechenbar. Vor Rentenbeginn kann ein Rürup-Vertrag nicht aufgelöst werden.

 

 

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Carlo Lombardi gebundener Versicherungsvermittler der AXA Versicherung AG (§ 34d Abs. 4 GewO) | carlo.lombardi@axa.de