Was ist eine Rürup-Rente?
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Die steuerlich geförderte Basisversorgung - so hilft der Staat mit
Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz stellt die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Altersvorsorge in der Basisversorgung bis 2025 Schritt für Schritt stärker steuerlich frei.
Die Beiträge der Rürup-Rentenverträge werden ab 2005 beginnend mit 60% steuerlich begünstigt. Diese Steuerbegünstigung steigert sich jährlich um 2%, bis im Jahre 2025 100% der Beiträge steuerlich absetzbar sind.
Die Auszahlung der Renten wird im Gegenzug zwar schrittweise höher besteuert, dafür erfolgt in der Regel im Ruhestand eine geringere Besteuerung aufgrund niedrigerer Steuersätze.
Staatlich unterstützt in eine sichere Zukunft
Das Alterseinkünftegesetz sieht für Altersvorsorgeaufwendungen zum Aufbau einer privaten Basisversorgung eine steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge vor. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherung nur die Zahlung einer monatliche, auf das Leben des Versicherungsnehmers bezogenen lebenslangen Leibrente vorsieht, die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erbracht werden darf. Um diese steuerlich geförderte private Leibrentenversicherung vor einer vorzeigtigen Nutzung zu schützen, dürfen die Versorgungsansprüche weder beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar noch kapitalisierbar sein.
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